„Wohndomizil Rheinland“ in Rengsdorf
Wohn-Pflege-Gemeinschaft
Die Evangelische Sozialstation beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der bisherigen Angebote. Im Januar 2020 hat sie die Trägerschaft für die Wohn-Pflege-Gemeinschaft in Rengsdorf übernommen. Es handelt sich um eine Wohngruppe für bis zu 12 pflegebedürftige Menschen, wobei zurzeit noch ein Platz frei ist. Die Vermieterin der Wohnungen ist Krumm/Schulz GbR in Rengsdorf. Die Ev. Sozialstation übernimmt als Trägerin die Organisation und Abstimmung der Pflege- und Unterstützungsleistungen in der WPG im Sinne des § 5 Nr. 1 LWTG.
Selbstbestimmt leben und familiär wohnen – das wünschen sich die meisten Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf.
Gemeinsam statt einsam
Gemeinschaftlich wohnen
Gemeinschaftliche Wohnformen sind in jedem Lebensalter eine Alternative zu allein genutztem Wohnraum. Da sich Hilfen und Serviceleistungen in einer Gruppe oft leichter und besser erbringen lassen, birgt diese Form des Wohnens und Betreuens für alle Beteiligten positive Aspekte.
Wohn-Pflege-Gemeinschaften eignen sich vor allem für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Pflegebedarf oder Behinderung einer Unterstützung bedürfen aber gemeinschaftlich und selbstbestimmt leben möchten.
Wir achten darauf, dass die einziehenden Mieter:innen zueinander passen.
Selbstbestimmt leben und familiär wohnen – das wünschen sich die meisten Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf.
Selbstbestimmt leben und familiär wohnen – das wünschen sich die meisten Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf.
Selbstbestimmt leben und familiär wohnen – das wünschen sich die meisten Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf.
Gemeinsam statt einsam
Gemeinschaftlich wohnen
Innovative Wohnform für pflegebedürftige Senioren
Gemeinschaftliche Wohnformen sind in jedem Lebensalter eine Alternative zu allein genutztem Wohnraum. Da sich Hilfen und Serviceleistungen in einer Gruppe oft leichter und besser erbringen lassen, birgt diese Form des Wohnens und Betreuens für alle Beteiligten positive Aspekte.
Wohn-Pflege-Gemeinschaften eignen sich vor allem für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Pflegebedarf oder Behinderung einer Unterstützung bedürfen aber gemeinschaftlich und selbstbestimmt leben möchten.
Wir achten darauf, dass die einziehenden Mieter:innen zueinander passen.
Unsere Ziele
Wohn-Pflege-Gemeinschaft
Innovative Wohnform für pflegebedürftige Senior:innen
Den Bewohner:innen stehen ein eigenes Zimmer und Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Sie können sich in ihre Privatsphäre zurückziehen oder sich am alltäglichen Miteinander aktiv beteiligen. In der Wohnküche kochen und essen sie gemeinsam. Die Gemeinschaftsräume ermöglichen sowohl individuelle, als auch gemeinschaftliche Freizeitgestaltung, z. B. Fernsehen, Unterhalten, gemeinsames Lesen, Singen, Gymnastik, Gesellschaftsspiele. Die Betreuung und Versorgung erfolgen durch die qualifizierten Mitarbeiter:innen des ambulanten Pflegedienstes. Die Betreuungskräfte koordinieren das Zusammenleben und unterstützen einen geregelten Tagesablauf. Ein 24-Stunden-Betreuungsdienst rundet das Konzept ab.
Die Kosten setzen sich aus Miete, Betreuungspauschale und Haushaltsgeld zusammen. Die pflegerische Versorgung wird mit der Pflegekasse abgerechnet.
Unsere Ziele
Wohn-Pflege-Gemeinschaft
Innovative Wohnform für pflegebedürftige Senior:innen
Den Bewohner:innen stehen ein eigenes Zimmer und Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Sie können sich in ihre Privatsphäre zurückziehen oder sich am alltäglichen Miteinander aktiv beteiligen. In der Wohnküche kochen und essen sie gemeinsam. Die Gemeinschaftsräume ermöglichen sowohl individuelle, als auch gemeinschaftliche Freizeitgestaltung, z. B. Fernsehen, Unterhalten, gemeinsames Lesen, Singen, Gymnastik, Gesellschaftsspiele. Die Betreuung und Versorgung erfolgen durch die qualifizierten Mitarbeiter:innen des ambulanten Pflegedienstes. Die Betreuungskräfte koordinieren das Zusammenleben und unterstützen einen geregelten Tagesablauf. Ein 24-Stunden-Betreuungsdienst rundet das Konzept ab.
Die Kosten setzen sich aus Miete, Betreuungspauschale und Haushaltsgeld zusammen. Die pflegerische Versorgung wird mit der Pflegekasse abgerechnet.