Denn Pflegezeit ist Lebenszeit
Pflege
Unsere examinierten Fachkräfte setzen die Anordnungen von Hausärzt:innen um – fachgerecht und zuverlässig.
Unsere Mitarbeiter:innen verfügen über umfassende Kompetenzen bei der modernen Wundversorgung (Fortbildung zum Wundexperten nach ICW).
Ein weiterer für uns wichtiger Bereich ist die Teilhabe der hilfe‐ und pflegebedürftigen Menschen am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Hier tragen wir eine Mitverantwortung. Die Abrechnungsmöglichkeiten der ambulanten Dienste in diesem Bereich sind begrenzt. Deshalb bieten wir auch zusätzliche Leistungen auf privatrechtlicher Basis an.
SGB V
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege gem. SGB V umfasst die Leistungen der häuslichen Krankenpflege auf ärztliche Verordnung, z. B. Injektionen, Verbände, Medikamentenkontrollen und -verabreichung. Wir arbeiten eng zusammen mit Hausärzt:innen, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Unsere Mitarbeiter:innen verfügen über umfassende Kompetenzen bei der modernen Wundversorgung (Fortbildung zum Wundexperten nach ICW).
Unsere Mitarbeiter:innen sind Wundexperten nach ICW.
SGB XI
Häusliche Altenpflege
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Pflegerische Hilfen gemäß SGB XI umfassen die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Hierzu gehören z. B.
- Körperpflege (Dusche, Vollbad, Pflege im Bett)
- Aus- und Ankleiden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Individuelle Beratung und Anleitung zur Pflege nach § 45 SGB XI
- Durchführung von Qualitätssicherungsbesuchen nach § 37,3
SGB Xl § 39
Verhinderungspflege
Wenn Ihre Angehörigen im Urlaub, krank oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind, kümmern wir uns gerne um die Betreuung und Pflege. Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse (bis zu 1.612 Euro im Jahr, zudem anteilmäßig die Kurzzeitpflege von bis zu 806 Euro).
Die stundenweise Leistungserbringung im Rahmen der Verhinderungspflege ist ebenfalls möglich.
Wir beraten und unterstützen pflegende Angehörige.