Hauswirtschaftliche Versorgung

Alltagsbegleitung

Viele Menschen können die anfallenden Arbeiten im Haushalt nicht mehr bewältigen, doch mit Unterstützung unserer freundlichen und engagierten Helfer:innen im Haushalt können auch ältere, kranke Menschen länger zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Die Evangelische Sozialstation Straßenhaus gGmbH bietet durch ihre Alltagsassistent:innen Betreuung und Unterstützung bei den häuslichen Tätigkeiten an.

Wie wir unterstützen

Wir sind da für...

    • Gesellschaftliche Aktivitäten (z. B. Gespräche oder Spaziergänge)
    • Begleitung außer Haus (z. B. Frisör oder Arzt)
    • Reinigung der Wohnung
    • Pflege der Wäsche und Kleidung
    • Einkaufen und Essenszubereitung
    • Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung – auch mehrere Stunden​

Leistungen können über Sach- und Kombi-Leistungen nach SGB Xl, Betreuungsleistung §45 oder Verhinderungspflege § 39 finanziert werden.

Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung – auch mehrere Stunden​

Leistungen können über Sach- und Kombi-Leistungen nach SGB Xl, Betreuungslesitung §45 oder Verhinderungspflege § 39 finanziert werden.

Betreuungsgruppe und Kompetenzcenter Demenz

Wir bieten niederschwellige Betreuungsdienste für Demenzkranke – nach § 45 b der Pflegeversicherung zur Entlastung pflegender Angehöriger. Basis dieser Betreuung sind die Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen gemäß den Vorgaben des SGB V und des SGB XI.  Die Sozialstation kooperiert mit allen niedergelassenen Ärzt:innen, Krankenhäusern, Fach-/Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie Sozialeinrichtungen der Region. Die Förderung ehrenamtlicher Dienste gehört ebenfalls zu unserer Alltagsbegleitung. Rund 45 ehrenamtliche Helfer:innen bei der Ev. Sozialstation stehen den pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen zur Verfügung. Das Kompetenzcenter Demenz bietet Hilfe und Beratung für Angehörige von Demenzkranken an. Nehmen Sie bei Fragen zu diesen Themen bitte Kontakt mit uns auf!

Leistungen können über Sach- und Kombi-Leistungen nach SGB Xl, Betreuungsleistung §45 oder Verhinderungspflege § 39 finanziert werden.

Nach oben scrollen